Mit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren brauchen Sie sich keine Gedanken mehr um die fristgerechte Überweisung der Abfallgebühren machen. Wir übernehmen die Abbuchung zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Auf Ihrem Gebührenbescheid wird die IBAN (aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzt) angegeben, von der die Abfallgebühren abgebucht werden. Sie können mit nachfolgendem Formular ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Der AWP bucht die Gebühren zweimal jährlich (15.02 und 15.07) ab. Die Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom jeweiligen Eigentümer erteilt werden.
Zu Ihrer Information. Das bisherige Lastschriftverfahren wurde zum 01.02.2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt. Für das Lastschriftmandat benötigen wir daher die Angabe Ihrer IBAN und BIC. IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug bzw. auf den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal.
Das entsprechende Antragsformular kann hier zum Download abgerufen werden:
Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat