AWP informiert: „Braune“ und „grüne“ holzige Gartenabfälle getrennt anliefern

13.03.2017: Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, werden an den meisten Gartenabfallsammelstellen im Landkreis „braune“ und „grüne“ holzige Gartenabfälle ab sofort wieder getrennt gelagert.

AWP Geschäftsstelle
Geschaeftsstelle_AWP
Im Hinblick auf eine „sortenreine Erfassung“ und bedingt durch den Betriebsablauf sei diese Regelung zwingend notwendig, so Werkleiterin Elke Müller. Unterscheiden müsse man künftig zwischen „braunen“ und „grünen“ holzigen Abfällen.
Das Aufsichtspersonal an den Gartenabfallsammelstellen wird im Rahmen der Eingangskontrolle die Bürgerinnen und Bürger auf die neue Regelung aufmerksam machen. „Damit bei der Anlieferung durch die Trennung keine zu großen Zeitverzögerungen entstehen, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, die holzigen Abfälle bereits zu Hause zu trennen und die Gartenabfälle dementsprechend anzuliefern“, so Elke Müller.
Neben holzigen Gartenabfällen können an den Gartenabfallsammelstellen auch nichtholzige Gartenabfälle abgegeben werden. Vielfach besteht die Möglichkeit, diese ebenfalls ebenerdig abzuladen.
Die Pflicht zur getrennten Anlieferung gilt nicht für die Wertstoffhöfe in Ilmmünster, Hettenshausen, Hohenwart und Pfaffenhofen, da bei diesen Abgabestellen Abfälle noch über Abrollcontainer erfasst werden. Ebenso kann man bei der Sammelstelle „Hechinger Entsorgung GmbH“ in Pfaffenhofen wegen fehlender Lagerflächen „gemischten Gartenabfall“ anliefern.
Nachfolgend eine beispielhafte Aufzählung über die Zuordnung zu „braunen“ und „grünen“ holzigen sowie nichtholzigen Gartenabfällen:

Braune, holzige Gartenabfälle
  • Ast- und Stammholz von Bäumen und Sträuchern mit einem Durchmesser von ca. 2 bis max. 50 Zentimeter
  • Laub an den Ästen stört nicht.
  • Keine Äste von Nadelbäumen, keine Wurzelstöcke.
Grüne, holzige Gartenabfälle
  • Äste von Nadelbäumen
  • dünne Äste von Laubbäumen und ganze Thujen ohne Wurzelstock
Sonstige (nichtholzige) Gartenabfälle
  • z.B. Heckenschnitt von Thujen, Liguster, Buchen usw.
  • Thujenäste, Schilf, Rasen- und Grasschnitt, Moos, Laub, Fallobst, Efeu und sonstige Kleinäste
  • Wurzelstöcke mit einem Ballendurchmesser bis 30 Zentimeter und mit Erde vermischte Gartenabfälle