Anmeldung und Informationen

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  • Antrag zur Behälter-An-/ und Abmeldung

    Die Behälterausgabe für Selbstabholer erfolgt am Behälterlager in der Raiffeisenstr. 6 in Pfaffenhofen. Bürger aus dem nördlichen Landkreis können nach vorheriger Anmeldung Abfallbehälter auch am Wertstoffhof Vohburg jeweils mittwochs zischen 16.00 und 17.00 Uhr abholen.

    Viele Navis können den Standort des Wertstoffhofes Vohburg unter Regensburger Str. 40 nicht eindeutig finden. Wir stellen daher die GPS-Koordinaten des Wertstoffhofes Vohburg zur Verfügung.

    QR-Code Standortdaten WSH Vohburg

    GPS-Koordinaten: 48.767028 N, 11.638250 E bzw. 48°46'01.3"N 11°38'17.7"E

    Tonnenanmeldungen und Tonnenabmeldungen können jederzeit beim AWP beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich vom Grundstückseigentümer zu stellen. Vertreter müssen eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
    Nähere Informationen zu den Abfallgebühren und Kombinationsmöglichkeiten können den Seiten Abfallgebühren und Gebührensystematik entnommen werden.

    Das entsprechende Antragsformular "An und Abmeldung" kann hier zum Download abgerufen werden.

     
  • Eigentümerwechsel

    Werden die Abfalltonnen auf dem Grundstück vom neuen Eigentümer übernommen, ist dies anzuzeigen.

    Das entsprechende Antragsformular "Eigentümerwechsel" kann hier zum Download abgerufen werden.

     
  • Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat

    Sie können mit nachfolgenden Formular eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der AWP bucht die Gebühren zweimal jährlich (15.02 und 15.07) ab. Die Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom jeweiligen Eigentümer erteilt werden.

    Zu Ihrer Information. Das bisherige Lastschriftverfahren wurde zum 01.02.2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt. Für das Lastschriftmandat benötigen wir daher die Angabe Ihrer IBAN und BIC. IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug bzw. auf den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal.

    Das entsprechende Antragsformular "SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung)" kann hier zum Download abgerufen werden.

     
  • Ermäßigung der Abfallentsorgungsgebühr

    Eigentümer von anschlusspflichtigen Grundstücken die nur von einer Person bewohnt werden und eigene Abfallbehälter nutzen, können eine Gebührenermäßigung (ca. 25 %) beantragen.

    Das entsprechende Antragsformular "Antrag auf Ermäßigung" kann hier zum Download abgerufen werden.

     
  • Zusammenschluss zweier benachbarter Grundstücke

    Grundstückseigentümer, deren Grundstücke aneinander grenzen oder gegenüberliegen können Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Das Mindestbehältervolumen bleibt davon unberührt. Ein Teilnehmer der Behältergemeinschaft muss den Antrag stellen und die gemeinsame Abfallgebühr bezahlen. Regelungen zur Gebührenaufteilung sind privatrechtlich zwischen den Gebührenpflichtigen zu vereinbaren.

    Das entsprechende Antragsformular "Abfalltonnen - Benutzung gemeinsamer Sammelbehältnisse" kann hier zum Download abgerufen werden.