Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Februar kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Dienstag, 3. Februar schriftlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Bürger/innen, die nach dem 3. Februar ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen.
Die Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP noch bis Montag, 2. Februar erfolgen und dann wieder ab Sonntag, 15. Februar für künftige Forderungen.
Bitte nutzen Sie für bargeldlose Zahlungen folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen
Kreditinstitut: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Bitte geben Sie bei Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung immer die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer an.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass sich die Fälligkeit und die Gebührenhöhe aus dem Jahresgebührenbescheid 2026 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden ergibt.