Wertstoffhöfe sind nur für Abfälle aus dem eigenen Landkreis
Der AWP weist darauf hin, dass die insgesamt 20 Wertstoffhöfe im Landkreis ausschließlich für die Entsorgung von Abfällen aus abfallrechtlich angeschlossenen Häusern und Wohnungen innerhalb des Landkreises vorgesehen sind. Die Finanzierung dieser Entsorgung erfolgt über die Abfallgebühr, die für jedes Objekt im Landkreis entrichtet wird.
Im Gegensatz zu anderen Landkreisen erhebt der Landkreis Pfaffenhofen keine zusätzlichen Gebühren für die Annahme von z. B. Grünschnitt oder Bauschutt an den Wertstoffhöfen. „Dieses bürgerfreundliche Entsorgungssystem erfordert jedoch eine strikte Einhaltung der Regeln, um eine faire Kostenverteilung zu gewährleisten“, so AWP-Werkleiterin Elke Müller.
In letzter Zeit verzeichneten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Wertstoffhöfen eine steigende Zahl von Anlieferungen durch nicht berechtigte Personen. Elke Müller: „Um diesem entgegenzuwirken, werden wir das Personal an den Wertstoffhöfen leider anweisen müssen, Ausweiskontrollen bei Fahrzeugführern durchzuführen, die kein PAF-Kennzeichen besitzen. Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahme auch Firmenwagenbesitzer betrifft. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass diese Kontrollen notwendig sind, um sicherzustellen, dass die durch die Abfallgebühren gedeckten Entsorgungskosten ausschließlich für Abfälle aus dem Landkreis aufgewendet werden.“
Alle Anliefernden ohne PAF-Kennzeichen werden daher gebeten, bei zukünftigen Besuchen an den Wertstoffhöfen entsprechende Ausweisdokumente mitzuführen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Der AWP dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Kooperation.