Möbelholz kann kostenlos in haushaltsüblicher Menge an den Wertstoffhöfen im Landkreis Pfaffenhofen angeliefert werden

In die Möbelholzcontainer dürfen:

  • Schränke, Kommoden, Truhen (zerlegt)
  • Tische (ohne Metall, Fliesen, Glas, usw.)
  • Holzregale
  • Bettgestelle und Matratzenroste (ohne Metall)
  • Holzarbeitsplatten (Resopalplatten)
  • unbehandelte Holzabfälle aus dem Hobbybereich
  • Holzspielzeug
  • Spanplatten und Deckenpaneele (nur aus dem Wohnbereich!)
  • Wand- und Deckenverkleidungen, Zierbalken (nur aus dem Wohnbereich!)
  • Holz-Böden (z.B Parkett-, Laminat-, Schiffsböden)
  • Innentüren und -türstöcke
  • Obstkisten und Kleinpaletten (zerkleinert)

Altholz muss zerlegt in den Sammelcontainer eingegeben werden, Scharniere, Holzschrauben, Schrankschlösser usw. stören nicht.

In die Möbelholzcontainer dürfen nicht:

Holzabfälle aus Bau-, Umbau- und Abrissarbeiten wie:
Bauholz, Schalungsbretter, Holzverkleidungen, Türen und Türstöcke (aus dem Außenbereich), Fenster und Fensterstöcke, Dachstuhlholz, Dachschalungen, Abrissholz, usw.
Holzzäune, Eisenbahnschwellen, Palisaden und sonstige imprägnierte oder mit Teeröl getränkte Hölzer
Entsorgung über private Entsorgungsunternehmen, Deponie Eberstetten, MVA Mailing

sperrige Gartenabfälle
Entsorgung über Wertstoffhof bzw. Gartenabfallsammelstellen

vermodertes und verfaultes Möbelholz
Ratan- und Korbmöbel
Entsorgung über Wertstoffhof, Sperrmüllcontainer

Die Altholzverordnung (AltholzV) legt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Altholz fest. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur die aufgeführten Abfallhölzer aus dem Wohnbereich angenommen werden können.
In Zweifelsfällen erteilt das Wertstoffhofpersonal bzw. die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter Telefon 08441 787950 Auskunft.

Haben Sie keine Transportmöglichkeit, so können Sie das Material kostenpflichtig abholen lassen. Näheres siehe unter Abholservice.