AWP bezuschusst die Reparatur von Elektrogeräten
02.01.2024: Der AWP fördert ab 1. Januar 2024 die fachmännische Reparatur von defekten Elektrogeräten.
Der Werkausschuss Abfallwirtschaft des Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner letzten Sitzung der Einführung eines solchen Reparaturbonus zugestimmt. „Ziel ist es, dass das Abfallaufkommen reduziert wird, ein Umdenken beim Konsumverhalten herbeigeführt wird und letztendlich die Umwelt geschont wird“, so AWP-Werkleiterin Elke Müller.
Der Zuschuss beträgt 20% der Reparaturkosten des Gerätes, maximal jedoch 50 € je antragsberechtigter Person. Voraussetzung ist u.a., dass der Antragsteller mit Erstwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen gemeldet ist.
Gefördert wird die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten, Dazu zählen u. a. Werkzeug, Küchengeräte, Haushaltsgeräte, Spielzeug und Handys. Nicht gefördert werden dagegen Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates, Batteriewechsel, Wartungen oder ähnliches. Ein Zuschuss ist für Reparaturen möglich, die ab dem 1. Januar 2024 durchgeführt werden.
Für den Reparaturbonus wird zunächst ein Fördertopf von 5.000 € für das Jahr 2024 angesetzt. „Ist der Topf ausgeschöpft, werden keine Reparaturen mehr gefördert. Es besteht insofern kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Bonus“, so Elke Müller. Sollte der Fördertopf jedoch innerhalb kürzester Zeit nach dem Start ausgeschöpft sein, wird sich der AWP überlegen, nochmals ein Budget zur Verfügung zu stellen.
Den Antrag für den Reparaturbonus finden Sie unter "Bürgerservice - Formulare und Merkblätter".