Sperrmüll können Sie gebührenfrei, in haushaltsüblicher Menge (max. 5 m³ pro Anlieferungstag) an den Wertstoffhöfen im Landkreis anliefern.
Zum Sperrmüll zählen nur Gegenstände des Hausrats, die aufgrund ihrer Sperrigkeit, Größe oder ihres Gewichts auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung, nicht in den Restabfallbehälter passen.
In die Sperrmüllcontainer gehören:
- Sofas, Polstersessel
- Matratzen (auch mit Federkern)
- sperrige PVC-, Stragula, und Kork-Bodenbeläge
- sperrige Sportgeräte (ohne Metall)
- sperrige Kunststoffmöbel und -wannen
- Spiegel
- Vorhang- und Fußbodenleisten aus Kunststoff
- angefaultes und vermodertes Möbelholz
- Rattan- und Korbmöbel
- Großspielzeug aus Kunststoff oder Stoff
- Teppiche (aufgerollt, Rollenlänge max. 2,00 Meter)
Nicht in die Sperrabfallcontainer dürfen:
- in Säcke und Kartons gefüllte Abfälle wie z.B. Tapeten und Baustoffsäcke, verschmutzte Bau- und Agrarfolien sowie sonstige Restabfälle
- Abfälle aus Hausumbau- und Renovierungsarbeiten, wie z.B. Glas- und Steinwolle, PU-Schaum, verschmutztes bzw. farbiges Styropor, Dachpappe, Gipskarton- und Heraklitplatten, Rollos usw.
Entsorgung über die Restabfalltonne, zugelassene Restabfallsäcke, Deponie Eberstetten, MVA Mailing bzw. private Entsorgungsunternehmen - Altreifen
Rückgabe beim Fachhandel bzw. private Entsorgungsunternehmen - Papier und Großkartonagen
Entsorgung über die Papiertonne,
Kartonagen können an allen Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden. Ein Sammelcontainer für Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher usw.) steht nur am Wertstoffhof Pfaffenhofen/Landkreis. - Blechgebinde
- Elektro- und Elektronikgeräte (aus dem Haushalt)
- saubere Verpackungskunststoffe (gelber Sack)
Entsorgung über die Wertstoffhöfe
Haben Sie keine Transportmöglichkeit, so können Sie Sperrmüll kostenpflichtig abholen lassen.
Näheres siehe unter Abholservice.