AWP informiert: Versand der Gebührenbescheide Anfang Januar – Jetzt für den digitalen Abruf registrieren!
Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) möchte im Zuge dessen auf die Möglichkeit hinweisen, die Bescheide online abzurufen; dies ist bereits seit 2023 möglich ist.
„Wer möchte, kann auf den postalischen Versand verzichten und den Bescheid jederzeit bequem und sicher im Online-Portal des AWP abrufen. Der elektronische Abruf spart nicht nur Zeit und Papier, sondern trägt auch aktiv zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung bei“, so Werkleiterin Elke Müller.
Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür entscheiden, den Gebührenbescheid nicht mehr auf dem Postweg, sondern nur noch online zu erhalten, können dies in der Online-Verwaltung beantragen.
Hierzu können Sie sich unter diesem Link einloggen. Die Zugangsdaten, Benutzer-ID und Kennwort, finden Sie auf dem letzten Bescheid neben dem QR-Code. Eingeloggt wird dann abgefragt, ob Sie den Gebührenbescheid per Download abrufen möchten.
Bei Zustimmung erhalten Sie bei Ihrem nächsten Bescheid eine E-Mail, dass der Bescheid nun online zur Verfügung steht. Auf eine postalische Zusendung wird verzichtet.
Weiterhin ist es selbstverständlich möglich, den Bescheid per Post zugesandt zu bekommen. Alle Gebührenbescheide können in der Online-Verwaltung unter „Gebührenbescheid ansehen“ eingesehen werden.
Grundsätzlich besteht in der Online-Verwaltung die Möglichkeit Behälter an- und abzumelden, den Behälterbestand zu ändern, Behälterreparaturen zu beauftragen, Kontaktdaten und die Bankverbindung sowie die Personenanzahl zu ändern und eine Ermäßigung zu beantragen.
Auch Bürger/innen, die noch nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, können ihre Abfallbehälter online bestellen.