Nachtspeicherheizgeräte

Im Rahmen des Elektro- und Elektronikgesetzes vom März 2006 nimmt der AWP nicht zerlegte und staubdicht verpackte Nachtspeicherheizgeräte von privaten Haushalten aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an. Die Abgabe der Speicherheizgeräte muss vorab beim AWP beantragt werden (Antrag Nachtspeicherheizgeräte). Erst nach Genehmigung durch den AWP ist eine Anlieferung an der zentralen Sammelstelle möglich.
Wegen der gesundheitlichen Gefahren ist dringend davon abzuraten Nachtspeicherheizgeräte - egal ob asbesthaltig oder asbestfrei - selbst auseinander zu bauen. Nachtspeicherheizgeräte sollen nur von Fachfirmen mit Sachkunde (nach TRGS 519) abgebaut werden. Nähere Informationen und Adressen von Fachfirmen entnehmen Sie dem Merkblatt Nachtspeicherheizgeräte.

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